Transparenz in der Vermögensverwaltung

Wie kann ich die Anlageperformance von verschiedenen Privatbanken oder Vermögensverwaltern vergleichen? Wie weiss ich, dass die mir angegebenen Zahlen korrekt sind und ich nicht Äpfel mit Birnen vergleiche? Solche und ähnliche Fragen werden sich schon manche private Anleger gestellt haben, als sie zu entscheiden hatten, wem sie ihr Vermögen zur Verwaltung anvertrauen sollen.

Licht ins Dunkel bringt die internationale Richtlinie Global Investment Presentation Standard (GIPS). Diese wurde ursprünglich für Pensionskassen und andere institutionelle Investoren entwickelt und ist dort eine vielfach geforderte und weit verbreitete Methode, die Anlageperformance zu messen. Hierbei werden Kunden mit gleicher oder ähnlicher Anlagestrategie zu einem «Composite» zusammengefasst und die durchschnittliche Performance berechnet. Zusätzlich muss unter anderem Auskunft über die Verwaltungsgebühren, die Anlagestrategie sowie die Streuung der Renditen gegeben werden. Bei Erfüllung aller Erfordernisse und der Verifikation der Ergebnisse von einer externen Stelle können diese mit dem offiziellen GIPS-Logo zu Marketingzwecken verwendet werden. Dies wird heute bei Anlagefonds oft praktiziert.

In den letzten Jahren haben sich langsam aber sicher auch private Anleger für GIPS zu interessieren begonnen. Es bedarf zwar nach wie vor einiger Kenntnisse, die Resultate richtig zu interpretieren und somit verschiedene Institute zu vergleichen. Dies insbesondere, weil sich die Anlagestrategien verschiedener Banken und Vermögensverwalter unterscheiden. Trotzdem wird mit der Erfüllung der Richtlinie ein signifikanter Schritt in Richtung Transparenz in der Vermögensverwaltung beschritten und deshalb wird sich über kurz oder lang auch im Privatkundengeschäft GIPS als geforderter Standard durchsetzen. Dies vor allem durch die sich fortschreitende Verjüngung und Professionalisierung der privaten Anleger.

Weshalb erfüllen dann noch nicht alle Institute diese Richtlinie? Es gibt verschiedene Gründe für diesen Umstand. Die Hauptgründe liegen in den Aufwänden der Implementierung. Diese Aufwände entstehen durch die klare Definition und Umsetzung des Anlageprozesses sowie die Informatik-Aufwendungen für die Aufbereitung historischer wie auch zukünftiger Daten zu Performance und Anlagestrategie. Ein weiterer Grund mag darin begründet sein, dass sich ein Institut mit der Einführung von GIPS dazu verpflichtet, seine Anlageperformance öffentlich zugänglich zu machen. Für Institute, die mit ihrer Anlagestrategie nicht übermässig erfolgreich waren, mag dies ein Grund sein, GIPS nicht einzuführen.

Wenn man die Entwicklungen der institutionellen Vermögensverwaltung noch etwas weiter auf die Privatkundschaft antizipiert, dann wird es wohl bald nicht mehr genügen, nur die reinen Performancezahlen zu präsentieren. Private Anleger werden sich dafür interessieren, woher die erzielten Renditen kommen und ob diese durch eine gute Auswahl der Titel oder eine Über- respektive Untergewichtung einer ganzen Anlageklasse (zum Beispiel Aktien Schweiz) erreicht wurden. Des Weiteren werden vermehrt Aussagen zum Risiko der gewählten Anlagestrategie gemacht werden müssen. Als Grundlage für diese weitergehenden Analysen ist eine Implementierung der GIPS-Richtlinien unumgänglich.

Artikel von Volkmar Ritter vom 7. August 2004 in “Wirtschaft Regional” sowie “Der Rheintaler”

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