NIS2: Cybersicherheit mit dem Transformationsportfolio verbinden

BICon Portfolio Steering erweitert die integrierte Governance um ein NIS2-Modul. Es verbindet Cybersicherheitsmassnahmen mit Verantwortlichen, konkreten Initiativen und dem Board-Reporting.

Ein Massnahmenregister schafft Übersicht. Ob eine Organisation ihre Cybersicherheitslücken tatsächlich schliesst, entscheidet sich jedoch in der Umsetzung: Wer übernimmt die Verantwortung? Welche Initiative adressiert die Lücke? Welche Ressourcen stehen zur Verfügung? Und wo muss die Geschäftsleitung entscheiden?

Diese Fragen gehören in die Portfoliosteuerung. Cybersicherheitsinitiativen beanspruchen dieselben Budgets, Fachkräfte und Umsetzungskapazitäten wie andere Transformationsvorhaben. Ihre Priorisierung sollte deshalb im Zusammenhang mit dem gesamten Portfolio erfolgen.

Von der Anforderung zur Initiative

Das neue NIS2-Modul in BICon Portfolio Steering macht diese Verbindung sichtbar. Es umfasst die zehn Risikomanagement-Bereiche nach Art. 21 Abs. 2 sowie die Leitungspflichten nach Art. 20 und die Meldepflichten nach Art. 23.

Jede erfasste Massnahme erhält einen Status, eine verantwortliche Person und ein Zieldatum. Offene Massnahmen lassen sich mit den Initiativen verknüpfen, die sie adressieren. Fehlt eine aktive Initiative, wird die Lücke markiert.

Damit lässt sich unterscheiden, wo Handlungsbedarf lediglich dokumentiert ist und wo bereits an der Umsetzung gearbeitet wird. Für die Portfoliosteuerung entsteht eine konkrete Entscheidungsgrundlage: Welche Lücken sind abgedeckt, welche Vorhaben benötigen Unterstützung und wo fehlt ein Umsetzungsauftrag?

Leitungsverantwortung nachvollziehbar machen

NIS2 verankert Cybersicherheit auch auf Leitungsebene. Art. 20 sieht die Billigung der Risikomanagement-Massnahmen, die Überwachung ihrer Umsetzung und Schulungen für die Mitglieder des Leitungsorgans vor.

BICon dokumentiert eine Billigung zusammen mit dem Stand, auf den sie sich bezieht. Spätere Änderungen bleiben dadurch erkennbar. Zusätzlich hebt die Plattform Billigungen hervor, die älter als zwölf Monate sind. Diese Markierung ist eine Überprüfungshilfe der Plattform, keine gesetzliche Jahresfrist.

Ein Schulungsregister ergänzt die Sicht um absolvierte und anstehende Schulungen.

Handlungsbedarf direkt im Board-Reporting

Die erfassten Informationen fliessen in die bestehenden Steuerungs- und Berichtswege ein. Lücken, zu überprüfende Billigungen und überfällige Schulungen erscheinen in den Board Actions, auf der Governance-Seite sowie im Board-Memo und im Board-Pack als PDF oder PowerPoint.

Auch der KI-Assistent BICon Composer kann den erfassten NIS2-Stand für Fragen des Boards nutzen. Dabei gelten dieselben Bewertungsregeln wie in der Anwendung.

Compliance-Daten als Grundlage für Entscheidungen

Der Nutzen entsteht aus der Verbindung: Eine regulatorische Anforderung wird mit Verantwortung, einer Initiative und dem jeweiligen Umsetzungsstand verknüpft.

Geschäftsleitung und Verwaltungsrat erhalten damit eine gemeinsame Sicht auf Cybersicherheit und Transformation. Sie können erkennen, welche Investitionen welche Lücken adressieren – und wo weitere Entscheidungen erforderlich sind.

Das NIS2-Modul lässt sich in den Einstellungen aktivieren. Es unterstützt wesentliche und wichtige Einrichtungen und berücksichtigt die Einordnung von Finanzunternehmen unter DORA.

BICon Portfolio Steering in der Demo ausprobieren


Die rechtlichen Verweise dienen der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Nutzung der Plattform ersetzt keine Prüfung der für die jeweilige Organisation geltenden Anforderungen.

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